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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online
On Sun, 2003-05-11 at 10:48, Oliver Gassner wrote:
> a) Wer soll das Log 'einfrieren dürfen'?
Ist mehr oder minder egal, nur zuviel Misbrauch muss man verhindern.
Kernpunkt ist eher: Daten gibts nur auf richterlichen Beschluss.
> b) Wie lange soll bis zum einfrieren bzuw. zu nem richterlichen
> Einfrierbeschluss vergehen dürfen.
Es wäre fein, die Daten nur eine Woche zu halten (ist schon obergrenze),
nur muss das System zum einfrieren passend schnell und unkompliziert
sein.
Andreas
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