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[FYI] Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes



<http://www.bmj.bund.de/ger/themen/modernisierung_der_justiz/10000718 
/>  

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Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes  


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Justizkommunikationsgesetzes 
werden der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten für eine 
elektronische Aktenbearbeitung geöffnet. Die Verfahrensbeteiligten - 
Richter, Rechtsanwälte, Bürger - sollen künftig die Möglichkeit 
haben, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der -
 herkömmlich papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form 
rechtswirksam zu verwenden. Die bisherigen Formerfordernisse sollen 
auch bei der Nutzung eines elektronischen Übertragungswegs qualitativ 
unverändert bleiben. Um die Unterschiede des geltenden Rechts auf die 
elektronische Arbeit zu übertragen, differenziert der Entwurf 
zwischen einfacher, fortgeschrittener, qualifizierter oder einer 
elektronischen Signatur, die auf einem dauerhaft überprüfbaren 
Zertifikat beruht. Letztere wird derzeit nur von akkreditierten 
Zertifizierungsdienstleistern (sog. Trustcenter) angeboten.  

Eine einfache Signatur, also z. B. der Namenszusatz, ist dann 
ausreichend, wenn das Gesetz bisher bereits keine besondere Form 
vorschreibt und keine Gewähr für die Identität des Signierenden oder 
die Authentizität des Inhalts erforderlich ist. Soweit gesetzliche 
Schriftform i.S.d. § 126 BGB vorgeschrieben ist, wird die 
qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben. Diese erfordert 
einen öffentlichen und einen persönlichen Signaturschlüssel, die von 
einer Zertifizierungsstelle ausgegeben werden. Der Inhaber dieser 
Schlüssel erhält eine Smartcard, welche beide Schlüssel enthält und 
mit einer persönlichen PIN nur durch den Inhaber berechtigt verwendet 
werden kann. Dadurch werden beim Signieren die Identität des 
Adressaten und die Authentizität des Inhalts des Dokumentes 
sichergestellt. Möglich ist weiterhin eine Verschlüsselung des 
Dokumentes und damit eine Sicherung der Vertraulichkeit.  

Den Gesetzentwurf des Justizkommunikationsgesetzes finden Sie hier 
zum Download.  

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Siehe:

http://www.bmj.bund.de/images/11602.pdf



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