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[FYI] Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes
<http://www.bmj.bund.de/ger/themen/modernisierung_der_justiz/10000718
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Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Justizkommunikationsgesetzes
werden der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten für eine
elektronische Aktenbearbeitung geöffnet. Die Verfahrensbeteiligten -
Richter, Rechtsanwälte, Bürger - sollen künftig die Möglichkeit
haben, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der -
herkömmlich papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form
rechtswirksam zu verwenden. Die bisherigen Formerfordernisse sollen
auch bei der Nutzung eines elektronischen Übertragungswegs qualitativ
unverändert bleiben. Um die Unterschiede des geltenden Rechts auf die
elektronische Arbeit zu übertragen, differenziert der Entwurf
zwischen einfacher, fortgeschrittener, qualifizierter oder einer
elektronischen Signatur, die auf einem dauerhaft überprüfbaren
Zertifikat beruht. Letztere wird derzeit nur von akkreditierten
Zertifizierungsdienstleistern (sog. Trustcenter) angeboten.
Eine einfache Signatur, also z. B. der Namenszusatz, ist dann
ausreichend, wenn das Gesetz bisher bereits keine besondere Form
vorschreibt und keine Gewähr für die Identität des Signierenden oder
die Authentizität des Inhalts erforderlich ist. Soweit gesetzliche
Schriftform i.S.d. § 126 BGB vorgeschrieben ist, wird die
qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben. Diese erfordert
einen öffentlichen und einen persönlichen Signaturschlüssel, die von
einer Zertifizierungsstelle ausgegeben werden. Der Inhaber dieser
Schlüssel erhält eine Smartcard, welche beide Schlüssel enthält und
mit einer persönlichen PIN nur durch den Inhaber berechtigt verwendet
werden kann. Dadurch werden beim Signieren die Identität des
Adressaten und die Authentizität des Inhalts des Dokumentes
sichergestellt. Möglich ist weiterhin eine Verschlüsselung des
Dokumentes und damit eine Sicherung der Vertraulichkeit.
Den Gesetzentwurf des Justizkommunikationsgesetzes finden Sie hier
zum Download.
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Siehe:
http://www.bmj.bund.de/images/11602.pdf
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