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Re: Univention vs. SCO Behauptungen immer noch online



Heiko Recktenwald at 03:52:32PM +0200:
> Aus USA duerfen sie das weiterhin behaupten?
Vermutlich gibts eine Deutsche SCO GmbH und eine amerikanische
SCO Inc. Der deutschen Firma eine Abmahnung zu schreiben ist
um längen einfacher und günstiger als sich mit der US Mutter
anzulegen, die man vermutlich nur über amerikanische Gerichte
greifen kann.


> Neko (Simone Demmel) wrote:
> wenn ein amerikanisches Gericht in USA feststellt, dass ich
> 'boese' bin, kann mir das in DE doch egal sein, ich darf
> mich nur nicht drueben bei den anderen blicken lassen - richtig?

Auch amerikanische Gerichte verurteilen im wesentlichen niemand
weil er etwas ist, sondern weil jemand etwas getan hat.
Und im internationalen Kontext ist auch wichtig wo etwas getan wurde,
um festzulegen wer zuständig ist.

Mir scheint die Regelung amerikanischer Gerichte sehr bequem:
Wann immer US Bürger (oder Besitz?) angegriffen wurde befindet
man sich für zuständig. Egal wo.

Diverse Internationale Abkommen führen evtl. dazu, das Deutschland
einen US Gerichtsbeschluss nicht prüft, sondern dich aushändigt.
Zumindest ohne deutsche Staatsbürgerschaft (und solange dir nicht
die Todesstrafe droht) wird das wohl gehen.

Und vermutlich wurde seit dem 11.9.01 auch in der hinsicht
vieles auf wunsch der USA erleichtert. 

Andreas


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