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[FYI] BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking



http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.07.03-007/

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BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking  

Die Zulässigkeit von Internet-Suchdiensten für Zeitungsnachrichten 
steht beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Der I. 
Zivilsenat verhandelte am Donnerstag über eine Klage der 
Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy. Der Verlag 
beanstandet die Nutzung seines Online-Angebots über so genannte Deep 
Links: Der Dienst bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes 
eine Artikelliste, über die man gleich auf die Internetseite des 
Artikels gelangt -- unter Umgehung der oftmals mit Werbung bestückten 
Homepage des jeweiligen Mediums. Ein Urteil wird nach den Angaben von 
dpa an diesem Freitag erwartet.  

[...]

Sollte das Gericht im Sinne der Verlagsgruppe Handelsblatt 
entscheiden, ist eine neue Diskussion zu befürchten, welche Links 
überhaupt zulässig sind und welche nicht. (jk/c't)  

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