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[FYI] BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.07.03-007/
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BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking
Die Zulässigkeit von Internet-Suchdiensten für Zeitungsnachrichten
steht beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Der I.
Zivilsenat verhandelte am Donnerstag über eine Klage der
Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy. Der Verlag
beanstandet die Nutzung seines Online-Angebots über so genannte Deep
Links: Der Dienst bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes
eine Artikelliste, über die man gleich auf die Internetseite des
Artikels gelangt -- unter Umgehung der oftmals mit Werbung bestückten
Homepage des jeweiligen Mediums. Ein Urteil wird nach den Angaben von
dpa an diesem Freitag erwartet.
[...]
Sollte das Gericht im Sinne der Verlagsgruppe Handelsblatt
entscheiden, ist eine neue Diskussion zu befürchten, welche Links
überhaupt zulässig sind und welche nicht. (jk/c't)
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