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Re: [FYI] BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking



Kann es sein, dass die Dummheit der Handelsblatt-Techniker zum Problem
für die Allgemeinheit werden muss?

Hoffen wir, dass den Richtern ausreichend erklärt wurde.

Gruss

Rigo

On Thu, Jul 17, 2003 at 06:49:27PM +0200, Axel H Horns wrote:
> http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.07.03-007/
> 
> ------------------------------ CUT ------------------------------
> 
> BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking  
> 
> Die Zulässigkeit von Internet-Suchdiensten für Zeitungsnachrichten 
> steht beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Der I. 
> Zivilsenat verhandelte am Donnerstag über eine Klage der 
> Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy. Der Verlag 
> beanstandet die Nutzung seines Online-Angebots über so genannte Deep 
> Links: Der Dienst bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes 
> eine Artikelliste, über die man gleich auf die Internetseite des 
> Artikels gelangt -- unter Umgehung der oftmals mit Werbung bestückten 
> Homepage des jeweiligen Mediums. Ein Urteil wird nach den Angaben von 
> dpa an diesem Freitag erwartet.  
> 
> [...]
> 
> Sollte das Gericht im Sinne der Verlagsgruppe Handelsblatt 
> entscheiden, ist eine neue Diskussion zu befürchten, welche Links 
> überhaupt zulässig sind und welche nicht. (jk/c't)  
> 
> ------------------------------ CUT ------------------------------

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