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Re: [FYI] BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking
Kann es sein, dass die Dummheit der Handelsblatt-Techniker zum Problem
für die Allgemeinheit werden muss?
Hoffen wir, dass den Richtern ausreichend erklärt wurde.
Gruss
Rigo
On Thu, Jul 17, 2003 at 06:49:27PM +0200, Axel H Horns wrote:
> http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.07.03-007/
>
> ------------------------------ CUT ------------------------------
>
> BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking
>
> Die Zulässigkeit von Internet-Suchdiensten für Zeitungsnachrichten
> steht beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Der I.
> Zivilsenat verhandelte am Donnerstag über eine Klage der
> Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy. Der Verlag
> beanstandet die Nutzung seines Online-Angebots über so genannte Deep
> Links: Der Dienst bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes
> eine Artikelliste, über die man gleich auf die Internetseite des
> Artikels gelangt -- unter Umgehung der oftmals mit Werbung bestückten
> Homepage des jeweiligen Mediums. Ein Urteil wird nach den Angaben von
> dpa an diesem Freitag erwartet.
>
> [...]
>
> Sollte das Gericht im Sinne der Verlagsgruppe Handelsblatt
> entscheiden, ist eine neue Diskussion zu befürchten, welche Links
> überhaupt zulässig sind und welche nicht. (jk/c't)
>
> ------------------------------ CUT ------------------------------
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