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Re: BVerfG in re Napster



Hi,

Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> writes:

> Offenbar sind die amerikanischen Toechter kein Briefkasten der
> Mutter und die Mutter hat, was man sich kaum vorstellen kann, kein
> Buero in NYC.

...was doch sehr verwundert, da wir ja in den Zeitungen seit Jahren
lesen, daß sie dort so gut im Geschäft sei. 8-)

Ist bekannt, weshalb § 179 ZPO bei der Zustellung nicht zur Anwendung
gekommen ist? Die "Verweigerung der Annahme" ist danach in der Praxis
kaum noch möglich.

Jürgen.


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