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Re: BVerfG in re Napster



> Ist bekannt, weshalb § 179 ZPO bei der Zustellung nicht zur Anwendung
> gekommen ist? Die "Verweigerung der Annahme" ist danach in der Praxis
> kaum noch möglich.

Denke, dass die Zustellung nach amerikanischem Prozessrecht zu beurteilen
ist. Die amerikanische Klage wird ja nicht als deutsche zugestellt.

Was das BVerfG da alles zusammenbaut, ist ja bei Licht betrachtet
ziemlich hart. Soweit bekannt gibt es in den USA ja auch Gegenmittel gegen
besagten Missbrauch der Gerichte. Allerdings handelt es sich nur um eine
einstweilige Verfuegung, es wird nur abgewogen, welche Nachteile sich
ergeben, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung letztlich
erfolgreich, die amerikanische Klage aber losgegangen ist, mit den Vorteilen,
die eine sofortige amerikanische Klage hat, derren Zustellung aber
verfassungswidrig war. Das amerikanische Urteil waere dann zwar
moeglicherweise hier nicht vollstreckbar, punitiv damages etc, es gibt
aber doch sicher noch ein paar schoene Sachwerte in den USA. Random House
etc.

Gruss,

H.


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