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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]



Na..

On Sun, 10 Aug 2003, Thomas Riedel wrote:

> Im übrigen ist es aber bewundernswert hartnäckig, wie Argumente

So richtig rangekommen sind wir noch nicht.

> ignoriert werden.  Man kommt sich vor wie unter Politikern. Bertelsmann
> residiert in einem schmucken und auch in zuständigkeitsbegründender
> Weise repräsentativen Wolkenkratzer am Times Square. Natürlich gehe ich

Und erinnerst Du Dich, wer da genau drin ist? Wen man wenigstens als "de
facto" Briefkasten fuer Guetersloh ansehen koennte?


> erst einmal zur Zentrale, um zu verklagen. Aber ein Konzern besteht aus
> mehreren Gesellschaften (ad Stadtler). Und ein Prozeßrechtsverhältnis

Wie schoen ;-)

Es ist aber *nicht* eine Gesellschaft. Da gibt es Toechter. Und die haben
mit der Mutter erstmal nichts zu tun.

> ist relativ definiert nach den jeweiligen Parteien (ad Fenn). Ich habe
> von einem strafprozessualen (Urheberrechtsverstöße in der Dimension
> organisierter Kriminalität) Konzernprivileg zugunsten deutscher Konzerne
> im US-Strafprozeßrecht noch nichts gehört.

Waren wir nicht im Zivilprozessrecht?

Und wie war das noch mit den Nuernbergern..?

Abgesehen davon, dass die materiellrechtlichen Fragen so ganz klar nicht
sind.


H.


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