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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]
Es ist aber *nicht* eine Gesellschaft. Da gibt es Toechter. Und die haben
mit der Mutter erstmal nichts zu tun.
Wir bewegen uns hier im deliktischen Bereich. Ob Zivilrecht (torts) oder
Strafrecht (was immer), es geht nicht um eine fein gezogene Linie wie im
Vertragsbereich mit Klauseln für jede Eventualität, sondern um "aiding
and abetting with copyright infringements". Bertelsmann ist Teilnehmer
an den copyright infringements anderer. Dh es reicht irgendein Beitrag,
wenn er nur zielgerichtet und erheblich war. Das ist hier doch wohl
nicht die Frage. Sonst könnte Bertelsmann ja auch sagen, wieso, was
haben wir damit zu tun, daß Heiko Recktenwald bei Napster Miles Davis
downlädt. Das zum Materiellrechtlichen. Was jetzt zB BMG (Sitz wohl in
NY, will mich aber nicht festlegen) hier damit zu tun oder nicht zu tun
hat, ist Tatfrage. Aber wenn etwa zwei Topmanager von BMG aus Protest
gegen den Napster-deal zurücktreten (Economist, "The man who would be
cool"), gibt es einen offensichtlichen Bezug zur Geschäftstätigkeit von
BMG. Man kann auch daran denken, NY als de-facto-Konzernsitz zu
betrachten, so wie Herr Middelhoff sich laut Economist dargestellt hat.
Der Möglichkeiten sind viele. Allerdings denke ich, daß die
Haftungsmasse auf diese Weise auf die Musikaktivitäten von Bertelsmann
beschränkt ist. Das wäre bei einer Klagezustellung in Gütersloh nicht
der Fall gewesen. Ich weiß aber nicht, ob das für einen Konzern mit
globalen Ambitionen einen Unterschied macht. Wie will Bertelsmann in
einem oligopolistischen Markt außerhalb seines angestammten Marktanteils
(BMG) einen neuen schaffen, beginnend bei Null unter den Augen der
anderen Oligopolisten, die man sich innerhalb dieses Rechtsstreits zu
Feinden gemacht hat? Im übrigen ist es eine Frage der
Schadensberechnung. Wenn man hinreichend objektiv einen Schaden aus
entgangenem Gewinn nachweisen kann, kommt man um den Vorbehalt der
punitive damages herum und kann auch mit dem Segen des BVerfG in
Deutschland zustellen. Und überhaupt, warum nicht gleich in Deutschland
klagen?
Thomas.
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