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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]





Es ist aber *nicht* eine Gesellschaft. Da gibt es Toechter. Und die haben
mit der Mutter erstmal nichts zu tun.


Wir bewegen uns hier im deliktischen Bereich. Ob Zivilrecht (torts) oder Strafrecht (was immer), es geht nicht um eine fein gezogene Linie wie im Vertragsbereich mit Klauseln für jede Eventualität, sondern um "aiding and abetting with copyright infringements". Bertelsmann ist Teilnehmer an den copyright infringements anderer. Dh es reicht irgendein Beitrag, wenn er nur zielgerichtet und erheblich war. Das ist hier doch wohl nicht die Frage. Sonst könnte Bertelsmann ja auch sagen, wieso, was haben wir damit zu tun, daß Heiko Recktenwald bei Napster Miles Davis downlädt. Das zum Materiellrechtlichen. Was jetzt zB BMG (Sitz wohl in NY, will mich aber nicht festlegen) hier damit zu tun oder nicht zu tun hat, ist Tatfrage. Aber wenn etwa zwei Topmanager von BMG aus Protest gegen den Napster-deal zurücktreten (Economist, "The man who would be cool"), gibt es einen offensichtlichen Bezug zur Geschäftstätigkeit von BMG. Man kann auch daran denken, NY als de-facto-Konzernsitz zu betrachten, so wie Herr Middelhoff sich laut Economist dargestellt hat. Der Möglichkeiten sind viele. Allerdings denke ich, daß die Haftungsmasse auf diese Weise auf die Musikaktivitäten von Bertelsmann beschränkt ist. Das wäre bei einer Klagezustellung in Gütersloh nicht der Fall gewesen. Ich weiß aber nicht, ob das für einen Konzern mit globalen Ambitionen einen Unterschied macht. Wie will Bertelsmann in einem oligopolistischen Markt außerhalb seines angestammten Marktanteils (BMG) einen neuen schaffen, beginnend bei Null unter den Augen der anderen Oligopolisten, die man sich innerhalb dieses Rechtsstreits zu Feinden gemacht hat? Im übrigen ist es eine Frage der Schadensberechnung. Wenn man hinreichend objektiv einen Schaden aus entgangenem Gewinn nachweisen kann, kommt man um den Vorbehalt der punitive damages herum und kann auch mit dem Segen des BVerfG in Deutschland zustellen. Und überhaupt, warum nicht gleich in Deutschland klagen?

Thomas.


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