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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]
Lieber Thomas,
On Sun, 10 Aug 2003, Thomas Riedel wrote:
>
> >
> >Es ist aber *nicht* eine Gesellschaft. Da gibt es Toechter. Und die haben
> >mit der Mutter erstmal nichts zu tun.
> >
> >
> >
> Wir bewegen uns hier im deliktischen Bereich. Ob Zivilrecht (torts) oder
> Strafrecht (was immer), es geht nicht um eine fein gezogene Linie wie im
> Vertragsbereich mit Klauseln für jede Eventualität, sondern um "aiding
> and abetting with copyright infringements". Bertelsmann ist Teilnehmer
> an den copyright infringements anderer. Dh es reicht irgendein Beitrag,
Die Mutter. Die Napster Kredite gegeben hat.
> wenn er nur zielgerichtet und erheblich war. Das ist hier doch wohl
> nicht die Frage. Sonst könnte Bertelsmann ja auch sagen, wieso, was
> haben wir damit zu tun, daß Heiko Recktenwald bei Napster Miles Davis
> downlädt. Das zum Materiellrechtlichen. Was jetzt zB BMG (Sitz wohl in
Ich muss gestehen, dass mir solche Machinen wie Napster immer unsympatisch
waren.
> NY, will mich aber nicht festlegen) hier damit zu tun oder nicht zu tun
> hat, ist Tatfrage. Aber wenn etwa zwei Topmanager von BMG aus Protest
> gegen den Napster-deal zurücktreten (Economist, "The man who would be
> cool"), gibt es einen offensichtlichen Bezug zur Geschäftstätigkeit von
> BMG. Man kann auch daran denken, NY als de-facto-Konzernsitz zu
Soso.
> betrachten, so wie Herr Middelhoff sich laut Economist dargestellt hat.
Das denke ich allerdings auch, dass es da, wenn man mal etwas genauer
hingucken wuerde, wenigstens einen informellen Briefkasten gibt.
> Der Möglichkeiten sind viele. Allerdings denke ich, daß die
> Haftungsmasse auf diese Weise auf die Musikaktivitäten von Bertelsmann
> beschränkt ist. Das wäre bei einer Klagezustellung in Gütersloh nicht
Wieso?
> der Fall gewesen. Ich weiß aber nicht, ob das für einen Konzern mit
> globalen Ambitionen einen Unterschied macht. Wie will Bertelsmann in
> einem oligopolistischen Markt außerhalb seines angestammten Marktanteils
> (BMG) einen neuen schaffen, beginnend bei Null unter den Augen der
> anderen Oligopolisten, die man sich innerhalb dieses Rechtsstreits zu
> Feinden gemacht hat? Im übrigen ist es eine Frage der
> Schadensberechnung. Wenn man hinreichend objektiv einen Schaden aus
> entgangenem Gewinn nachweisen kann, kommt man um den Vorbehalt der
Den Nachweis moechte ich sehen.
> punitive damages herum und kann auch mit dem Segen des BVerfG in
> Deutschland zustellen. Und überhaupt, warum nicht gleich in Deutschland
> klagen?
Genau.
H.
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