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Re: [FYI] AG Frankfurt: "Wasserdichte" Anonymizer in DE illegal.



* Florian Weimer wrote:
> Rigo Wenning <rigo@fitug.de> writes:
>> Er kann, mittels Zwangsgeld und Ordnungshaft.
> 
> Wenn er nachweisbar *technisch* nicht in der Lage ist (und nicht den
> Fehler macht, vorher die technische Machbarkeit zu dokumentieren
> bzw. zu demonstrieren)?
> 
> Irre Rechtslage.

Nein, er darf nicht. Der Richter kann natürlich trotzdem mit dem Fuß
aufstampfen und Zwangsgeld und Ordnungshaft anordnen. Nur ist das rechtlich
bestandslos. Trotzdem wird er damit lange durchkommen, wenn der Fall nur
hinreichend emotional oder abstrus ist. Siehe Büssow, den man eigentlich
intern diszipinarrechtlich sofort in die Seite fahren müßte, ihn aber
gewähren läßt, weil er doch DER GUTE ist und DAS RECHTE will.

>> b. Er gegen ein anderes Gesetz verstossen würde, wenn er tatsächlich
>>    Daten erheben würde (TDDSG)
>
> TDDSG regelt die Speicherrechte und -pflichten nach herrschender
> Meinung nicht abschließend (AFAIK, sonst könnten wir an der Uni das
> Netz dichtmachen).

Das TDDSG läßt Dir die Freiheit, Speicherungen für den technisch notwendigen
Betrieb auszuführen. Exemplarisch an der RHTW Aachen durchgespielt: Die
juristische Fakultät gab auf, als das RZ den nachträglichen Support einstellte.

>> Das tolle an AN.ON ist eben, dass sie das Backend haben um diese Fragen
>> wirklich auszutesten, während man einen komerziellen Provider
>> wirtschaftlich so einschüchtern kann, dass er einfach aufgibt.
> 
> Wow, woher hat AN.ON dieses Backend?

Bäumlers Datenschutzzentrum ist dieses Backend.

>> Meine Sympathie gehört den Leuten von AN.ON sowieso.
>
> Ich kenne sie leider zu wenig, um beurteilen zu können, ob das jetzt
> extrem mieses oder besonders cleveres Krisenmanagement ist, was sie
> veranstalten.

IMHO mieses Management. Ja, das Thema ist schon älter und man hat von Anfang
an stets darum gerungen, es beiden Seiten Recht zu machen. Deswegen war von
Anfang an die eventuelle Rückverfolgbarkeit drin, wurde aber nicht betont.
Und da ist das Backend nicht stark genug, denn die Notwendigkeit dieser
Rückverfolgung ergab sich anfangs aus den erwünschten Geldzuwendungen, die
diese Bedingung umfaßten. Soweit ich mich Marits Ausführungen auf der Empore
recht entsinne, als der Vortragende (für mich un)angenehme Worte zu
Rückverfolgbarkeit sprach.

>> Lutz hat ja _immer_ gesagt, das BKA sollte einen Anonymizer haben ;)
> 
> Und die willigen Programmierer...

Als ich mit dem BKA darüber sprach (EDV Gerichtstag Saarbrücken, Jahr
vergessen), war meine Motivation der Schutz vor Rückverfolgung durch Sekten
(Projekt Religio). Leider habe ich das nicht intensiv genug weiterverfolgt.
Mein Fehler.

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