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Re: [FYI] AG Frankfurt: "Wasserdichte" Anonymizer in DE illegal.



On Mon, Aug 18, 2003 at 06:26:43PM +0200, Florian Weimer wrote:
> Der Betreiber kann ja schlechterdings stellvertretend haftbar gemacht
> werden (zumal es hier um Strafrecht geht).
> 
Er kann, mittels Zwangsgeld und Ordnungshaft. Da macht der Betreiber 
lieber zu.. Zwangsgeld gegen ein paar Winzprovider (siehe Büssow) ist
ein Ding, Zwangsgeld gegen einen Datenschutzbeauftragten ist schon
eine andere Kategorie.

Interessanter finde ich Bäumlers Gegenargument, dass 

a. Der Beschluss rechtswidrig ist, weil die angegebene Tat nicht im
   Katalog des 100a StPO ist (was die Bielefelder Untersuchung
	 bestätigt, dass wegen allem und jedem alles abgehört wird)

b. Er gegen ein anderes Gesetz verstossen würde, wenn er tatsächlich
   Daten erheben würde (TDDSG)

Das tolle an AN.ON ist eben, dass sie das Backend haben um diese Fragen
wirklich auszutesten, während man einen komerziellen Provider
wirtschaftlich so einschüchtern kann, dass er einfach aufgibt. Das wirft
übrigens (für Heiko und Sirk) einige interessante Fragen hinsichtlich
Deutschland als Rechtsstaat auf ;-/

Wer das Ganze verfolgt sollte hier auf jeden Fall die Neuigkeiten
weitergeben. Meine Sympathie gehört den Leuten von AN.ON sowieso. Jetzt
wird sich zeigen, wie man solche Dienste in Zukunft handhaben kann. Lutz
hat ja _immer_ gesagt, das BKA sollte einen Anonymizer haben ;)

Gruss

Rigo


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