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Re: Soll das patentierbar sein? Was soll patentierbar sein?



Hallo Liste,

Tuesday, September 23, 2003, 2:12:19 PM, Alvar Freude wrote:

...
> Oder wenn sich irgendwer Uralt-MP3s aus dem Netz zieht, die keiner
> wirtschaftlichen Verwertung mehr unterliegen.
 
Da ist immer noch das Patent auf mp3 im Weg. Ansonsten empfehle ich:

--snip-- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15690/1.html

Gesetzbuch zu ... und alle Fragen offen

Teil 1: "Aus Tauschbörsen dürfen keine legalen Kopien angefertigt werden"


[..] der sollte nur gemeinfreie Werke zur Verfügung stellen - von denen es
allerdings mehr gibt, als man denkt. Solche gemeinfreien Stücke müssen
keineswegs "zweite Wahl" sein - im Gegenteil: Viele Aufnahmen von
Blues-Traditionals aus den 1940er Jahren sind dem einheitlichen
Superstar-Gedudel in weitaus mehr Aspekten als nur der Legalität beim
Anbieten überlegen.

Ein Problem dabei sind jedoch die Schutzzeiträume: Ein Wirrwarr aus
verschiedenen Sterbe- und Aufnahmefristen für verschiedene Medien- und
Beteiligungsformen, der Übertragung verschiedenster ausländischer
Fristen und (allein in Amerika) 11 Friständerungen, zwischen denen
jeweils Werke herausfielen. So ist für den Laien selten ersichtlich,
ob ein Werk des 20. Jahrhunderts bereits gemeinfrei ist oder noch
nicht. Tatsächlich sind die verschiedenen Fristenregelungen im
Urheberrecht so kompliziert, dass sich vier befragte Experten3 nicht
über die Schutzfristen von fünf verschiedenen Werken4 einigen konnten
- einer verhältnismäßig leichten Aufgabe im Vergleich zum Erkennen
einer "rechtswidrig hergestellten Vorlage".

--snip--

MfG
 Olaf

-- 
"Wir üben unsere Autorität über den Teufel in Jesu Namen aus" heißt es 
in dem Erlass, den Carolyn Risher, die 61jährige Bürgermeisterin der 
Gemeinde, Anfang 2002 erlies. "Mit dieser Autorität befehlen wir allen 
satanischen und dämonischen Kräften, ihre Aktivitäten einzustellen und 
Inglis zu verlassen." (AP/15.4.2002)




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