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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



* Lutz Donnerhacke wrote:
> Nach dem Thüringer Polzeiaufgabengesetz genügt bereits der Verdacht auf
> Tätigung einer zukünftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit, oder
> Kontakt zu einer Person, die unter diesem Verdacht steht.

Sorry, es muß natürlich 'zukünftige Tätigung einer Straftat' heißen.

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