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Re: Prepaid-Handys anonym kaufen



Hallo Lutz,

Zitat von Lutz Donnerhacke <lutz@iks-jena.de>:

> * Holger Voss wrote:
> 
> > ich habe heute in mehreren Läden versucht, ein Handy mit Prepaid-Karte
> > anonym zu kaufen. - Vergeblich.
> 
> Selbst wenn Du Erfolg hast, hilft Dir das nicht viel.
> Meine 'unfreiwillige' Methode: Kaufe einen Prepaid-Vertrag als Geschenk.

War das vor oder nach dem BVerwG-Urteil von Oktober 2003?


> Der Witz an der Geschichte ist dann, daß diese Karte gesperrt wird, wenn
> nicht innerhalb von 14 Tagen personenidentifizierende Daten beim
> dahinterstehenden Carrier vorliegen. Dies ist aber erst seit Oktober 2001
> so.

Ist das auch nach Oktober 2003 noch so?
   Ist das nicht ein klarere Verstoß gegen § 89 Abs. 10 Satz 1 TKG? ("Die
geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten und deren
Entgeltfestlegung darf nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig
gemacht werden, die für die Erbringung oder Entgeltfestlegung dieser Dienste
nicht erforderlich sind.")


> Der Hintergrund für dieses Verhalten der Carrier ist, daß sie in Haftung
> genommen werden, wenn Sie der Auskunftspflicht nach §89TKG nicht genügen
> können.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden sie in Haftung genommen? Auch noch nach dem
BVerwG-Urteil von Oktober 2003?

Gruß


Holger


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