Der Vollständigkeit halber:
[1] Im Original des Code of Conduct:
"3. Die Suchmaschinenbetreiber verfolgen die Intention, Kinder
und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützten.
Dafür stellen die Betreiber Familienfilter zur Verfügung mit
dem Hinweis, dass Filter keine absolute Jugendschutzsicherheit
gewährleisten können und dass Kinder nicht ohne Aufsicht der
Eltern das Internet nutzen sollen.
4. Nach nationaler Gesetzgebung als illegal geltende Seiten
werden aus den Ergebnislisten entfernt, sobald die Suchmaschi-
nenbetreiber Kenntnis davon erhalten und Zugriff auf die ille-
galen Seiten im Index haben."
Das ist doch blah blah, das hier ist ein Zitat