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[FYI] Professor Herberger kritisiert Abmahnung gegen dialerschutz.de




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Uebermittelte Golem.de-News vom 01.06.2004

Jura-Professor kritisiert Abmahnung wegen Rechtsberatung

Keine Abmahnungsbefugnis fuer Anwaelte wegen Rechtsberatung?

Aus aktuellem Anlass hat Prof. Dr. Maximilian Herberger vom Institut
 fuer Rechtsinformatik der Universitaet des Saarlandes jetzt die
 Abmahnung von Website-Betreibern wegen unerlaubter Rechtsberatung
 kritisiert. Am Freitag, den 28. Mai 2004, war bekannt geworden, dass
 der Muenchner Rechtsanwalt und Geschaeftsfuehrer der Dialer-Firma
 Global Netcom, Bernhard Syndikus, die Betreiber der Websites
 Dialerschutz.de und Computerbetrug.de wegen unerlaubter Rechtsberatung
 abgemahnt hat.

Immer wieder werde von Anwaltsseite aus versucht, im Wege der Abmahnung
 gegen Internet-Angebote vorzugehen, die es sich zum Ziel gesetzt
 haben, aktuelle Rechtsdiskussionen zu foerdern. Laut Herberger
 existiert eine derartige Abmahnungsbefugnis fuer Anwaeltinnen und
 Anwaelte nicht. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (6. Zivilsenat,
 Urteil vom 22. August 1995, Az: 6 U 144/95) habe diesbezueglich in
 aller wuenschenswerten Klarheit entschieden, dass weder das
 Rechtsberatungsgesetz noch die zu ihm ergangenen
 Ausfuehrungsvorschriften Rechtsanwaelten als Dritten Ansprueche auf
 Unterlassung von Verstoessen gegen das Rechtsberatungsgesetz
 einraeumen, erlaeutert Herberger.

Er weist in diesem Zusammenhang auf einen Aufsatz von Wolfgang Michel
 http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm hin, der sich mit dem Thema
 der unerlaubten Rechtsberatung in Mailinglisten befasst. Zudem sollte
 bei entsprechenden aktuellen Auseinandersetzungen die von der
 Bundesregierung geplante, durchgreifende Aenderung des
 Rechtsberatungsgesetzes in die Planung mit einbezogen werden.

Quelle: http://www.golem.de/0406/31501.html


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