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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!



On Wed, 30 Jun 2004 18:21:10 +0200, Axel H Horns <axel.h.horns@gmx.net> wrote:
> 
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> ------- Forwarded message follows -------
> Date sent:              Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
> From:                   ULD SH <mail@datenschutzzentrum.de>
> Organization:           ULD-SH
> To:                     vpo-presse-list@datenschutzzentrum.de,
>         presse-list@datenschutzzentrum.de
> Subject:                [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
> 
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> 
> Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
> 
> In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll
> Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern
> eingeräumt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von
> Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen können, um
> Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine entsprechende Ankündigung
> machte der zuständige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums
> vor kurzem in Berlin.

Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
zukünftigen Bedarfsträgern doch bekannt ist und überhaupt erst den
Anlass zu der Anfrage gibt.

Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
die zuständigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).

Ist es nötig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
Presseerklärung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch
verstanden?

Wie verhält es sich eigentlich bei statischen Adressblöcken?
Kundennamen sind manchmal per WHOIS einsehbar; reicht das für die
zweifelsfreie gerichtsfeste Identifikation, auch wenn keine weiteren
Kundendaten herausgegeben (oder erst gar nicht angefordert) werden?
Haftet eine Bar mit IP aus der Wand für ihre anonymen Kunden?

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