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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Oliver Gassner wrote:

> >
> >WWW ist Hypertext. Ich arbeite Medienspezifisch.
> 
> Genau solche Statements kategorisiert das Gericht geohnheitsmäßig als
> 'fehlende einsicht' und haut das Strafmaß hoch. Ggf. wären die uneter
> 90 gegangen...

Die waere auch auf 50 gegangen, wenn man den Reumuetigen und 
Einsichtigen gegeben haette. Das war aber nicht die Strategie. Alvar 
hat auf sein Recht gepocht, was strafschaerfend dahingehend 
beruecksichtigt wurde, dass er besonders uneinsichtig ist.

Diese Richterin war ohnehin jedweder Argumentation gegenueber 
resistent. Entsprechend ist ja auch die Urteilsbegruendung 
ausgefallen. "Also das mit den Links ist ein Zugaenglichmachen, das 
mit der Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens sehe ich 
nicht und das mit der Kunst ist auch eher duenne". Auch in einer 
muendlichen Urteilsbegruendung erwarte ich irgendwann mal einen 
Kausalsatz.

Dieses Urteil wird keinen Bestand haben.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
_________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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