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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Alvar Freude:

>> Nicht wirklich. Herr Somm wollte auf keinen Fall provozieren, bei
>> Alvar muß man eher davon ausgehen, daß er genau das will. Provokation
>> ist sicherlich ein Mittel, um zum Nachdenken anzuregen, aber natürlich
>> gibt es in diesem Bereich grenzen.
>
> nicht wirklich, nein.

Naja, Text wie

| Jürgen Büssow, Orthopädiemechaniker, Sozialarbeiter, Diplom Pädagoge,
| derzeit Regierungspräsident Düsseldorf und fast Kandidat für den
| Bundestag (hat aber nicht geklappt), möchte ein sauberes Internet.

bestärken mich nicht gerade in der Auffassung, daß Du zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung primär staatsbürgerliche Aufklärung betriebst.
(Wie gesagt, das hat sich inzwischen geändert.)

>> Ich kenne die Akten natürlich nicht, aber generell ist das Urteil
>> aufgrund der mündlichen Verhandlung erschreckend nachvollziehbar. 
>
> inwiefern?

Naja, weil die wirklich offenen Punkte ja überhaupt nicht diskutiert
wurden: Ob man die Privilegierung nach StGB § 86 (3) auf § 130
übertragen kann und muß, ob Link-Setzung wirklich Beihilfe zur
Zugänglichmachung ist, ob es nur um die "alten" Seiten ging oder auch
die aktuelle Fassung mit ihrer ausführlichen Materialsammlung usw.

>> Bei FreedomPhone bin ich inzwischen selbst ziemlich unsicher, 
>
> hmmm, warum?

Als Satire ist's mir einfach nicht gut genug. 8-) Die inkriminierten
Hyperlinks halte ich persönlich auch für reichlich überflüssig und
pure Provokation.

> Also, Internet am Telefon vorlesen! Was soll das sonst sein außer einer
> Satire?

>> Sehr, sehr schade wird das ganze, wenn die sorgfältig erstellte
>> Dokumentation, die heutzutage einen Großteil des Web-Angebots ausmacht
>> (und, soweit ich das sehe, auch weitesgehend frei von
>> Ad-Hominem-Angriffen ist), dem ganzen mitgerissen wird. 
>
> naja, die alte war schon mal fix hingeschlonzt. Aber: na und? Ist es
> deswegen keine Dokumentation zum Zeitgeschehen?

Ist das bei Behilfe zur Volksverhetzung relevant? Nur weil NPD-Parolen
gerade durch die Medien gehen, darf ich sie nicht plötzlich
unreflektiert verbreiten (wenn sie nicht im Laufe der Jahre von den
etablierten Parteien übernommen wurden, wie Wiglaf Droste jüngst
pointiert bemerkte).

Deine Argumentationsweise ähnelt strukturell wohl sehr dem, was die
Leute tagein, tagaus vom durschnittlichen Angeklagten in diesem
Bereich zu hören bekommen.

>> Ob die jetzige, für gewöhnliche Besucher sichtbare Fassung
>> überhaupt Gegenstand der Verhandlung war, ist mir noch nicht klar.
>
> Sie ist erst seit ein paar Tagen in den Akten. Das ist ja der Witz: der
> LKA-Mensch und soweit ich das in Erinnerung habe auch der StA hat sie noch
> nicht mal *angeschaut*!

Das kam leider überhaupt nicht herüber.

Die Richterin kann immerhin noch zum Schluß gelangen, daß die
ausführliche Dokumentation keinen Straftatbestand erfüllt. Aber die
Möglichkeit, an dieser Stelle zu differenzieren, wurde ihr, wenn ich
mich richtig erinnere, nicht wirklich nahegelegt.

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