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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



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Hash: SHA1

Hallo Florian,

- -- Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> wrote:

> Die Ermittlungsbehörden arbeiten zum Teil auch mit
> Privatkundenzugängen bei den großen ISPs, vermute ich. Alles andere
> wäre ja reichlich blöd.

naja, eine IP aus dem Belwue-Pool, die sich nicht zu einem Namen auflösen
lässt, und die bei einem Whois auch nur Belwue liefert, das ist auf den
ersten Blick nun auch nicht wirklich verdächtig.

Da ich ja die Ausdrucke mit Datum habe und da am entsprechenden Tag sowieso
niemand anderes die alten Seiten geschweige denn auch exakt alle Seiten die
sonst bei den Ausdrucken dabei sind aufgerufen hat ...

Wie gesagt: die übliche Ermittlungsarbeit scheint zu sein: erstmal
Hausdurchsuchung, alles mitnehmen, auf Nazi-Fahnen und -Flugblätter hoffen,
Computer analysieren und dann sich mal die Webseiten anschauen.


>> Florian, schau Dir doch mal Message-ID: <87hdqzcpc5.fsf@deneb.enyo.de> in
>> dieser Liste hier an.
> 
> Das tat ich bereits am Wochenende, und zog entsprechende Konsequenzen.
> Allerdings entzieht sich das FITUG-Archiv meinem Zugriff (zumindest
> gehe ich bis auf weiteres davon aus).

Also ist Löschen für Dich die Konsequenz, und in Zukunft nicht mehr darüber
reden?

Wie ich bereits in <A32DCB2457BD12D34DCB09BE@kenny.intern.delirium-arts.de>
schrieb:


- --------- SNIP ------------

Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares
Verbreiten und Zugänglichmachen ansehen, müssen auch sagen dass ...

  - eine Antwort auf die Frage "Was soll denn konkret gesperrt werden"
    strafbar ist wäre
 
  - sich die Verantwortlichen des FITUG e.V. strafbar machen würden, 
    da auf der Website bekanntermaßen im Archiv die URLs verlinkt sind

  - das FITUG-Listen-Archiv umgehend gesäubert werden müsste
 
  - diejenigen, die die URLs in Newsgroups, Mailinglisten, Chats 
    und Foren nennen, sich strafbar machen würden

  - die Frage "hallo, was haltet Ihr von ..." strafbar wäre

  - die Linkliste von Burks ebenso illegal wäre wie ein Verweisen
    auf diese

  - Links auf zweifelhafte Websites, auch zivilrechtlich zweifelhafte,
    verboten sein sollten

  - und dass damit also die gesamte Diskussion über die betreffenden 
    Websites unmöglich wird und die Diskussion über die 
    Sperrverfügungen nur noch eingeschränkt möglich wäre.


Dies betrifft dann auch nicht nur das Strafrecht, sondern auch in den
verschiedensten Zusammenhängen das Zivilrecht, beispielsweise auch den
FTP-Explorer-Fall. 


- --------- SNIP ------------


Hier würde jegliche Diskussion über entsprechende Inhalte zensiert. Jeder,
der etwas entsprechend anstößiges irgendwo zur Diskussion stellt, wird damit
kriminalisiert. Das darf nicht sein. Nein, in einem freiheitlich
demokratischen Staat darf das wirklich nicht sein.


>> Mit den gleichen Argumenten die Du gegen mich vorbringst könnte man Dir da
>> vorwerfen:
>> 
>>    "Ja der Herr Weimer will rechtsextremistisches 
>>     Gedankengut verbreiten! Die Links auf 'Hitler war zu Human'
>>     wären nicht nötig und es drängt sich der Verdacht auf, 
>>     dass er nur provozieren wollte und es billigend in Kauf
>>     nahm, Volksverhetzung zugänglich zu machen."
> 
> Die Erfahrung zeigt, daß dies eine mögliche Interpretation ist. 

Ich würde nun davon ausgehen, dass dies eine falsche Interpretation ist ...
;-)


> Die
> Nennung der Sites ist objektiv unnötig, was mir aber erst durch die
> Diskussion hier klarwurde.

in diesem Falle mag das unnötig sein. Aber sollen wir uns tatsächlich Sprache
und Unterhaltung zensieren lassen, nur weil etwas möglicherweise unötig ist?
Soll niemand mehr fragen dürfen: "Hallo, was hälst Du von [Lauck-URL]"?
Sollen wir uns jedes mal in einer Diskussion Gedanken machen müssen, ob die
Nennung einer URL nötig sein ist?
Ncohmal: Dies betrifft nicht nur Nazi-Kram, sondern auch anderes
beispielsweise aus dem zivilrechtlichen Bereich, siehe FTP-Explorer.

Und genau deswegen habe ich Tim Berners-Lee und das W3C zitiert. 

Wenn ich wegen so einem Dreck vor Gericht stehe, geht es mir mitnichten darum
nur den Hals aus der Schlinge zu ziehen. Wir haben hier auch die Gelegenheit,
endlich mal Klarheit bzgl. Links zu schaffen. 


>> Wer böswillig ist könnte Dir auch unterstellen, Du wärst ein
>> Neo-Nazi und würdest nur den Deckmantel der Wissenschaft nutzen, um
>> braune Propaganda zu verbreiten.
> 
> Das wollte ich Dir nicht unterstellen, tut mir leid, wenn es so
> herüberkam.

nein, das habe ich so auch nicht aufgefasst.


> Den Vorwurf, daß wir beide unter dem Mäntelchen der Berichterstattung
> über das Zeitgeschehen demonstrieren wollten, daß das Setzen von Links
> unbeschränkt möglich sein muß und auch rechtlich zulässig ist, ist
> dagegen weitaus schwieriger zu entkräften. In meinem Fall sollten sich
> auch einige Belege dafür finden lassen, daß ich in der Vergangenheit
> für eine weitergefaßte Meinungsfreiheit nach US-amerikanischem Vorbild
> eintrat.

Und genau hier kommen wir meines Erachtens zu einem wichtigen Punkt:

Solange sich jemand innerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung
bewegt -- und das tust Du wenn Du Dich für eine weitergefaßte
Meinungsfreiheit nach US-Vorbild einsetzt oder ich gegen die Büssowschen
Sperrverfügungen argumentiere -- dann darf es keine Gesinnungsjustiz geben.
Dann darf es auch keine Strafverschärfung geben wenn der Angeklagte der
Ansicht ist, dass es richtig und im Rahmen der geltenden Gesetze ist was er
tut, nur weil ein Staatsanwalt versucht anderes zu konstruieren.

Und hier hat meines Erachtens die Richterin sich nicht genügend mit dem Thema
auseinandergesetzt. Aber es war eben auch nur ein Amtsgericht, und wie
mehrere Leute schon gesagt haben gibt es dort wohl ein strukturelles Problem.


>>> Unnötige persönliche Angriffe, es macht auf diese Weise einfach den
>>> Eindruck eines Querulanten, fürchte ich.

BTW: Bei gewissen Behörden ist man offensichtlich Querulant, sobald man nach
dem IFG NRW Akteneinsicht beantragt. 

Bei mir kam letzte Woche zum Beispiel ein Schreiben der Bezirksregierung
DÜsseldorf an, dass sich auf meinen Antrag bzgl. Akteneinsicht in die E-Mail,
auf die die Strafanzeige zurückgeht, bezog. Auf vier Seiten erläutern sie,
dass ich eine geschwärzte Kopie des Ausdruckes in Düsseldorf abholen kann.

Sie schreiben mir also einen Brief, dass ich eine Kopie, die sie problemlos
hätten beilegen können, abholen kann. Aber Hallo!

Achso, und sie berechnen 26 Euro für die Recherche. Weil sie so aufwendig
war. Natürlich habe ich das Aktenzeichen erwähnt.

Achso, und die Original-Mail inkl. Header haben sie nicht mehr. Nur einen
Ausdruck. ABER HALLO! 


> Das kann ich nicht beurteilen, weil ich mich mit dem Kampf David gegen
> Goliath im Mediengeschäft nicht auskenne. Olaf beschrieb ja schon, wie
> bitter es ist, wenn man von jemandem mit einer viel größeren medialen
> Reichweite in hinterhältiger Weise angegriffen wird. 

Ja, das auch.
In diesem Fall war es auch einfach nötig zu sagen: "Büssow ist Sozialpädagoge
und Orthopädiemechaniker. Und er will andere Posten." -- beides nicht ganz
unwichtig im Zusammenhang mit den Sperrverfügungen.

Später habe ich das etwas deutlicher herausgearbeitet:

  <http://odem.org/akteure/juergen-buessow.de.html>


Ciao
  Alvar

- -- 
** Alvar C.H. Freude 
** http://alvar.a-blast.org/
** http://odem.org/
** http://www.assoziations-blaster.de/
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