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Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?



Am 11 Jan 2005, um 11:17 hat Florian Weimer geschrieben:

> * Hanno Wagner:
> 
> > Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der
> > Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt
> > oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?
> 
> ITYM "Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserklärung". Ich glaube, daß
> beantwortet auch Deine Frage, oder? Wenn man diese ignoriert, wird man
> ggf. mit Anwaltskosten usw. konfrontiert sein. Wie das ausgehen wird,
> ist eher fraglich.

Spaetestens seit der Paperboy Entscheidung des BGH duerfte die Sache 
doch klar sein.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
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_____________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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