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Re: crypto gesetzgebung in .de [u]



* Andreas Jellinghaus:

> kann mir jemand einen hinweise geben, wie die aktuelle crypto gesetzgebung
> in deutschland ist?

Offiziell gibt es keine Regulierung für die Einfuhr und Nutzung im
Inland. Möglicherweise ist es aber TK-Anbietern untersagt,
Verschlüsselung für Kunden ohne eine Hintertür für die Bedarfsträger
anzubieten.

> GILC sagt das wirtschaftsministerium sei zuständig, dann heist es aber weiter
> das BSI würde die export lizenzen ausstellen. dort natürlich keinerlei info.
> an andererstelle finde ich den link zum BAFA das zum aussenministerium gehören
> scheint, aber auch bei den beiden konnte ich nichts sinnvolles finden.

Das BAFA hat aber Dokumentation:

| Anmerkung 3: Kryptotechnik-Anmerkung:
| 
| Die Nummern 5A002 und 5D002 erfassen keine Güter, die alle folgenden Vor-
| aussetzungen erfüllen:
| 
| a) die Güter sind frei erhältlich und werden im Einzelhandel ohne
|    Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken
|    verkauft:
| 
|    1. Barverkauf,
|    2. Versandverkauf,
|    3. Verkauf über elektronische Medien oder
|    4. Telefonverkauf;
| 
| b) die kryptografische Funktionalität der Güter kann nicht mit
|    einfachen Mitteln durch den Benutzer geändert werden;
| 
| c) die Güter sind entwickelt, um vom Benutzer ohne umfangreiche
|    Unterstützung durch den Anbieter installiert zu werden, und
| 
| d) um die Übereinstimmung mit den unter a) bis c) beschriebenen
|    Voraussetzungen feststellen zu können, sind detaillierte technische
|    Beschreibungen der Güter vorzuhalten und auf Verlangen der
|    zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Ausführer
|    niedergelassen ist, vorzulegen.

<http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschriften/ausfuhrliste/al_abschnitt_c_kat_5_2.pdf>

> Mir geht es darum, source und binaries von openssl verfügbar zu
> machen (im bundle mit anderer software, die openssl braucht, alles
> aber weiterhin open source), und ich frage mich, ob ich das nun noch
> bei irgendeiner behörde anzeigen und abstempeln lassen muss.

Die landläufige Meinung sagt: nein. Anmerkung 3 sagt: ja.

Das BAFA dürfte Dir abschließend Auskunft geben können, möglicherweise
erteilt man Dir gleich eine Ausfuhrgenehmigung.

Im Zweifel mußt Du die Software einmal in die USA exportieren und von
dort weiterexportieren, da das Verfahren für freie Software (inklusive
Kompilaten) dort ziemlich simpel ist.

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