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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 07.07.2005 um 18:35 schrieb Neko (Simone Demmel):

Hi,

Axel H Horns (axel.h.horns@gmx.net) - Thu, Jul 07, 2005 at 05:41:56PM +0200:
aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglich
eine unbeachtliche Mindermeinung.
Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an
finanzkraeftigem Kapital?

Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.
Axel Horns meint vermutlich - in diesem Sinne habe ich seine Postings immer verstanden -
dass die Richtlinie ohnehin nur das festgeschrieben haette, was in Deutschland und einigen
andern EU-Staaten schon bisher als geltendes Recht betrachtet wurde bzw. zumindest
bereits gaengige Rechtspraxis war. Insoweit sollte man die gestrige Entscheidung des EU-Parlaments
nicht ueberbewerten.

Das hat nicht damit zu tun, dass man de lege ferenda u.U.. eine ganz andere Regelung fuer wuenschenswert
haelt. Dann muesste man aber - sinnvollerweise europaweit - eine positive gesetzliche Regelung fordern, die
eine ausdrueckliche Regelung zu sog. softwareimplementierten Erfindungen trifft. De lege lata gibt es dieses
Konstrukt weiterhin.

Das hat auch nichts damit zu tun, auf welcher Seite man steht, sondern ist IMHO nur eine realistische Betrachtung
der tatsaechlichen Gegebenheiten. Die habe ich in der ganzen Diskussion um Softwarepatente leider haeufig vermisst.

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
_________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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