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Re: Softwarepatente abgelehnt



> Im Zweifel ist es doch die Verbindung eines Apparates mit einer 
> Rechenidee. Der Patentanwalt wird es schon richten, dass die Erfindung 
> nicht allein in der Rechenidee besteht. 

Das kann der Patentanwalt nicht richten.

Wenn er nicht einen Anspruch auf Software stellt, kann er auch nicht
Software monpolisieren.

Natuerlich kann man Software in vielerlei Gestalt darstellen, z.B.

	System und Methode

	Rechenvorgang auf Universalrechner (mit den ueblichen
        abstrakten Komponenten des Universalrechners im Anspruch) 

	Datentraeger

	etc

aber das ist seit langem bekannt und stellt fuer den Patentpruefer
kein Problem dar, wenn er reine Software erkennen und ablehnen will.

Ein Anspruch auf ein Spezialgeraet mit allerlei Verdrahtungsmerkmalen
ist aber nicht reine Software und erfasst solche auch nicht.

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