[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Softwarepatente abgelehnt



> Ich will eigentlich nur eine These an den Mann bringen: Daß es
> sinnvoller ist, Ausnahmen bei der Verletzung festzuschreiben (wenn sie
> den politisch gewünscht sind), als von vorneherein die
> Patentierbarkeit zu beschränken. Ich habe den Eindruck, daß das aber
> recht schwer vermittelbar ist.

Dagegen spricht

1. TRIPs (Nutzungsbeschraenkung bei einmal erteilten Patenten nur sehr
   begrenzt moeglich, s. z.B. Art 30)
2. Patente, deren Durchsetzung unerwuenscht ist, belasten unnoetig
   den oeffentlichen Raum und beeintraechtigen die Rechtssicherheit.
   Wenn man bei Geistigem Eigentum schon den Schutzumfang kodifiziert
   (was Charakteristikum des Patentwesens ist), dann sollte man die
   potentiellen Vorzuege dieser Vorgehensweise nicht gleich wieder
   wegwerfen.
3. Begrenzung der Erteilung ist nicht wirklich irgendwie schwierig (s.
   Argumente zu Ambivalenzbereich-Nebelkerze).  Auch bei der
   Erteilung kann man die Durchsetzung (den Schutzumfang) begrenzen.

> > Die RiLi meine mit dem Ansatz des Erfordernisses eines neuen und 
> > erfinderischen "technischen Beitrages" hier eine brauchbare Trennlinie ziehen 
> > zu koennen.
> 
> In der Praxis scheint aber schon der Versand einer Nachricht über ein
> Datennetz ein technischer Effekt zu sein, so daß dieser Versuch der
> Abgrenzung scheitert.

Hier gehoert noch dazu, dass der "neue und erfinderische technische Beitrag"
in Art 2b des Ratstext unter verworrenen Umstaenden am 18. Mai 2004 eingebracht
wurde und weder in der Praxis des EPA noch in dem ansonsten eng daran
orientierten Ratstext verankert ist, so das voellig dunkel bleibt, was
das sein soll.  Es gab sogar Artikel, die ihm widersprechen.



-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de