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Re: Softwarepatente abgelehnt



* PILCH Hartmut:

>> Ich will eigentlich nur eine These an den Mann bringen: Daß es
>> sinnvoller ist, Ausnahmen bei der Verletzung festzuschreiben (wenn sie
>> den politisch gewünscht sind), als von vorneherein die
>> Patentierbarkeit zu beschränken. Ich habe den Eindruck, daß das aber
>> recht schwer vermittelbar ist.
>
> Dagegen spricht
>
> 1. TRIPs (Nutzungsbeschraenkung bei einmal erteilten Patenten nur sehr
>    begrenzt moeglich, s. z.B. Art 30)

Man könnte TRIPS sicherlich gegen Kyoto ausspielen.

> 2. Patente, deren Durchsetzung unerwuenscht ist, belasten unnoetig
>    den oeffentlichen Raum und beeintraechtigen die Rechtssicherheit.

Ich sah bislang noch keinen mehrheitsfähigen Entwurf für eine
Direktive, der auch nur ansatzweise Rechtssicherheit hergestellt
hätte.

Das Propagieren von Rechtssicherheit ist auch ziemlich zynisch,
angesichts des "mutually assured destruction"-Szenarios, in dem die
großen Konzerne mit ihren Portfolios operieren.

>    Wenn man bei Geistigem Eigentum schon den Schutzumfang kodifiziert
>    (was Charakteristikum des Patentwesens ist), dann sollte man die
>    potentiellen Vorzuege dieser Vorgehensweise nicht gleich wieder
>    wegwerfen.

Aber es scheint nicht zu funktionieren, zumindest in voller
Allgemeinheit.

Aber vielleicht ist der gegenwärtige Ansatz, das über den Schutzumfang
zu regeln, auch nur der Versuch, die Entscheidung, was eigentlich an
Software *genau* der Wirkung von Patenten unterworfen sein kann, nicht
fällen zu müssen (nach der Faustregel "Mehrdeutigkeit ist die Folge
eines versteckten Konflikts").

> 3. Begrenzung der Erteilung ist nicht wirklich irgendwie schwierig (s.
>    Argumente zu Ambivalenzbereich-Nebelkerze).  Auch bei der
>    Erteilung kann man die Durchsetzung (den Schutzumfang) begrenzen.

Die Abgrenzung im Einzelfall ist immer noch einfacher, als diese
Abgrenzung gesetzlich vorzuschreiben. Was bleibt, sind schwammige
Grundsätze, deren Interpretation sich über die Jahre ändern wird.

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