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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 12.07.2005 um 20:08 schrieb PILCH Hartmut:

Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige
Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt wurde.
Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das Gegenteil.


Die Amazon-Methode weist im Rahmen des Nichtnaheliegens, sofern gegeben,
einen technischen Beitrag auf, naemlich die Verringerung der Zahl der
erforderlichen Mausklicks.
Das erfüllt die Legaldefinition des Art. 2 b (Ratsentwurf) nicht. Die Verringerung der Zahl von Mausklicks als technischen Beitrag auszulegen, wäre nicht mal dem EPA eingefallen.
Die Behauptung, dass dies gemaess Ratsfassung nicht so zu bewerten
waere, ist schlicht Unfug.

Ich kann nicht verstehen, was nach all den Belegen hier dieses
Schoenreden noch soll.
Es ist wirklich ärgerlich, dass Du immer wieder mit haarsträubenden Behauptungen aufwartest, die in evidentem Widerspruch zum Text des Ratsentwurfs stehen.

In der ganzen Diskussion wird IMHO die Stellung des EPA etwas
uebewertet. Das EPA ist keine Institution der EU und untersteht auch
nicht dem Gemeinschaftsrecht. Wenn wir jetzt eine EU-Richtllinie
bekommen, dann kann man nicht zwingend annehmen, dass die bisherige
Praxis des EPA auch die Auslegung des Gemeinschaftsrechts bestimmen
wird.
Also nochmal:

- Der Ratstext kodifiziert EPA-Praxis.  Das ist das vorgegebene Ziel,
Von wem vorgegeben?

und das wird auch erreicht.
- er arbeitet mit Begriffen, die kaum einer der an den Verhandlungen
Beteiligten versteht und die nur im Rahmen der EPA-Praxis Sinn ergeben.

Auch schon jetzt glauben viele Gerichte, sich nach dem EPA richten zu
muessen. Eine Verabschiedung der RiLi haette jeden Zweifel daran
beseitigt, dass die Regeln im EPA gesetzt werden.
Nochmal: Das EPA ist keine Institution der EU!

Grüße

Thomas


Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
_________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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