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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > Nein: computer-implementierte Geschaeftsmethoden sind laut EPA-Doktrin
> > (Controlling Pension Benefits System 2000, Leitsaetze habe ich hier
> > bereits zitiert) grundsaetzlich patentfaehige Erfindungen.  Wie alle
> > patentfaehigen Erfindungen muessen sie aber noch zusaetzlich "im Rahmen
> > des erfinderischen Schrittes ein technisches Problem loesen", m.a.W.
> > "einen technischen Beitrag leisten".
> 
> Ich wuerde sagen: Diese computer-implementierten Geschaeftsmethoden sind 
> zunaechst einmal prima facie Erfindungen im Sinne des Patentrechts, und zwar 
> solche mit durchaus technischem Charakter (weil Computer drin vorkommt).

Richtig.
 
> Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden.

Ich haette einiges einzuwenden, kann die Logik des EPA aber nachvollziehen.
 
> Die Patentfaehigkeit scheitert dann regelmaessig an dem "technical 
> contribution"-Test. 

Kurz: im Rahmen der erfinderischen Taetigkeit (inventive step) muss ein
technisches Problem geloest werden.  Meistens handelt es sich hierbei
um Einsparung von Rechenzeit oder Datenraum.

> Wenn man den "technical contribution"-Test in die 
> Pruefung auf das Vorhandensein eines erfinderischen Schrittes hineinfrickelt, 
> steht in der Begruendung fuer die Zurueckweisung der entsprechenden 
> Patentanmeldung dann, dass die Erfindung zwar einen technischen Charakter 
> hat, aber leider keinen erfinderischen Schritt aufweist.

In vielen Faellen kann das wohl so gedreht werden, und das EPA
hat einiges Interesse daran erkennen lassen, mit diesem Mechanismus
Geschaeftsmethodenpatente zurueckzuweisen.

Allerdings kommen sehr viele trotzdem durch, und das ganze erscheint
recht labil und willkuerlich. 
 
> Warum ist das so wichtig, woran eine Patentanmeldung auf eine 
> computer-implementierte Geschaeftsmethode scheitert?

Weil

(1) die Begruendungen ziemlich schwer verstaendlich und dehnbar sind.

(2) die Systematik von Controlling Pension Benefits System
    (Ablehnung des "contribution approach" = der "Kerntheorie",
     nur noch der Patentanspruch als ganzer, nicht mehr der
     Beitrag wird den Pruefungen von Art 52-57 EPUe unterzogen)
    das System des EPUe aushoehlt, mit sehr weitreichenden
    Folgen.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/


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