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Re: Softwarepatente abgelehnt



* Thomas Stadler:

> Am 13 Jul 2005, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
>> 
>> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische
>> Geschaeftsmethoden" als nicht patentierbar bezeichnet.  
>
> Nein. Die Formulierung lautet 
> "..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder 
> nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden..." 
>
> Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend 
> nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
> Vorgaenge.

Die französische Fassung bestätigt übrigens diese Auslegung.

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