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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 13 Jul 2005, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> 
> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische
> Geschaeftsmethoden" als nicht patentierbar bezeichnet.  

Nein. Die Formulierung lautet 
"..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder 
nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden..." 

Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend 
nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
Vorgaenge.

Aber selbst wenn es anders waere, ist der Gegenschluss, so wie Du ihn 
anstellst nicht statthaft, weil daraus nicht abzuleiten ist, dass 
Geschaeftsvorgaenge danach regelmaessig patentierbar waeren.

Was Du sagst ist in etwa folgendes: Jeder VW ist ein Auto, deshalb muss 
jedes Auto auch ein VW sein. 

Das ist eigentlich kein juristisches Problem, sondern ein solches der 
Denklogik.

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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