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Re: Nutzwerk-Anwaelte schuechtern Webseitenbetreiber ein



> Wenn Eure Seiten in der aktuellen Fassung nicht gegen die eV 
> verstossen, dann kann eine Haftung Dritter (Linksetzer oder Hoster) 
> erst recht nicht gegeben sein.

Interessant ist natuerlich der Fall, wo wir (nach Meinung von
Nutzwerk) dagegen verstossen.

Ich wuerde hoffen, dass auch in so einem Fall die Rechtsprechung sagt:
FFII ist im Inland greifbar und daher gibt es nur den Rechtsweg gegen
FFII.

Das wuerde ich mit der Verhaeltnismaessigkeit begruenden wollen, die ja
selbst dann, wenn man nur gegen den Erstveroeffentlicher klagt, nicht 
unbedingt gegeben ist.   Gerade Nutzwerk hat alles getan, um die
Gerichtskosten fuer FFII und andere zu maximieren, und selbst ohne
diesen Rechtsmissbrauch stehen die von der Verwicklung der Gerichte in
Verleumdungsstreit verursachten Kosten m.E. in einem zweifelhaften
Verhaeltnis zu dem dadurch erzielbaren Gewinnen an Gerechtigkeit.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/








 







 

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