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Re: [FYI] Pressefreiheit.



Am Tuesday 04 October 2005 00:50 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers :
> Mich störte da eher der Begriff vom Berufsstand und etwaigen
> Privilegien. Auch davon steht nichts im GG.

Da steht "die Presse". Das reicht. Das GG braucht das nicht zu 
definieren. Das BVerfG hat sicher irgendwo eine Definition.
>
> Ich bin wirklich gespannt, ob und wann das BVerfG sich erst-
> mals mit der Frage beschäftigt, ob Blogger ihre Quellen schüt-
> zen dürfen oder opfern müssen.

Das entscheidet dann auch zur Einordnung ob TelediensteG und 
Mediendienste Staatsvertrag mit Büssow'schen Auswirkungen :-/

Rigo

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