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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Thomas Stadler wrote:
> Das Gericht muss unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt pruefen,
> ob die Speicherung zulaessig ist und kann sich nicht auf das TDDSG
> beschraenken. Wenn es die Zulaessigkeit der Speicherung verneint, dann
> impliziert das die Annahme, dass es fuer die vorgenommene Speicherung
> keinerlei Rechtsgrundlage gibt.

Das ist der Grund, weswegen ich auf die Urteilsbegründung und einige Stunden
Ruhe warte. Ich wollte nur der häufigen Ansicht entgegen treten, daß sich
das alles von allein aus dem TDDSG ergibt. Florian hat ja auch so eine
Anmerkung gemacht, daß diese Ansicht nicht unverbreitet sei.

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