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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Hallo,

Gert Doering schrieb/wrote (26.01.2006 17:46):

On Thu, Jan 26, 2006 at 04:40:24PM +0100, Holger Voss wrote:

Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
Ich finde die Moeglichkeit einer Strafverfolgung kein grundlegend abzulehnendes Ziel. Nur um das mal zu erwaehnen.
Die Datenschutzrechte und die Grundrechte sind nicht zuletzt dafür da, die Menschen vor einem allzu mächtigen Staat zu schützen.

Und ein Staat, in dem Telekommunikation nicht mehr standardmäßig anonym und unprotokolliert ist, sondern in dem ein relativ hoher Aufwand getrieben werden muss (anonymisierende Remailer, anonymisierende Proxyserver oder Proxyserverkaskaden usw.), um anonym und unprotokolliert telekommunizieren zu können, ist aus meiner Sicht (und m. E. auch aus Sicht der Verfassung) eindeutig zu mächtig.

Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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