Florian Weimer schrieb/wrote (26.01.2006 18:44):
Du zäumst das Pferd von hinten auf:* Holger Voss:Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens, daß Straftaten staatlich verfolgt werden.
Eine Einstellung jeglicher Strafverfolgung habe ich hier gar nicht gefordert.ob man deswegen gleich die Strafverfolgung ganz einstellen muß, ist doch höchst fraglich.
Zur informationellen Selbstbestimmung gehört nicht nur das Recht zu bestimmen, wer personenbezogene Daten einsehen darf, sondern schon vorher das Recht zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten überhaupt erhoben werden dürfen.Lieber wäre es mir, wenn diese Auswüchse eingedämmt würden, ggf. durch eine wesentliche Ausweitung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die das Herumwühlen auf beschlagnahmten Datenträgern erst einmal untersagt.
Derzeit: ja.Davon abgesehen stellt eine Speicherzeit von fünf oder zehn Tagen für die Behörden eine wesentliche logistische Hürde dar.
Attachment:
signature.asc
Description: OpenPGP digital signature