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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Thomas Hochstein schrieb/wrote (27.01.2006 17:44):

Holger Voss schrieb:

Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
Die Ansicht, daß es ein erstrebenswertes Ziel ist, Strafverfolgung -
einschließlich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - zu
verunmöglichen, dürfte eher weniger mehrheitsfähig sein.
Die Grund- und Menschenrechte und die Datenschutzrechte haben nicht zuletzt das Ziel, die Menschen gegenüber dem Staat bzw. der Staatsgewalt zu schützen.

Wenn die Protokollierung von Internetverbindungen geeignet ist für Strafverfolgung, dann ist daran erkennbar, dass das Menschenrecht (auf grundsätzlich unbeobachtete Telekommunikation; Art. 10 GG) berührt ist.

Also nicht: "Das Ziel von Datenschutz ist es, Strafverfolgung unmöglich zu machen." Sondern: Wenn Strafverfolgung durch Kommunikationsprotokolle möglich ist, dann ist daran erkennbar, dass diese Kommunikationsprotokolle Menschenrechte tangieren.

Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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