Thomas Hochstein schrieb/wrote (27.01.2006 17:44):
Die Grund- und Menschenrechte und die Datenschutzrechte haben nicht zuletzt das Ziel, die Menschen gegenüber dem Staat bzw. der Staatsgewalt zu schützen.Holger Voss schrieb:Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
Die Ansicht, daß es ein erstrebenswertes Ziel ist, Strafverfolgung - einschließlich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - zu verunmöglichen, dürfte eher weniger mehrheitsfähig sein.
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