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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi!

> >>Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht 
> >>auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, 
> >>Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.

> >Die Ansicht, daß es ein erstrebenswertes Ziel ist, Strafverfolgung -
> >einschließlich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - zu
> >verunmöglichen, dürfte eher weniger mehrheitsfähig sein.

> Die Grund- und Menschenrechte und die Datenschutzrechte haben nicht 
> zuletzt das Ziel, die Menschen gegenüber dem Staat bzw. der Staatsgewalt 
> zu schützen.

Ja, aber derzeit und in der ueberblickbaren Zukunft ist nicht der
Staat das Problem, sondern die Privaten. Die schicken doch die
Buettel wg. der Urheberrechte usw. los.

Daher muss man dem Staat die Moeglichkeit geben, in gewissen Rahmen
zu verfolgen (bei ernsten Problemen) und gleichzeitig die
privaten TK-Anbieter *strikt* dazu zwingen, diese rigigen Regeln
einzuhalten.

Wenn man extreme Positionen vertritt, kann man alles verlieren,
das geht schief.

> Wenn die Protokollierung von Internetverbindungen geeignet ist für 
> Strafverfolgung, dann ist daran erkennbar, dass das Menschenrecht (auf 
> grundsätzlich unbeobachtete Telekommunikation; Art. 10 GG) berührt ist.

Voellig d'accord.

Nur ignoriert doch bitte nicht, was "da draussen" passiert.

Erklaere ich gerne mal ausfuehrlicher face2face (als GF eines ISP).

-- 
MfG/Best regards, Kurt Jaeger                                  14 years to go !
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