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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Hallo,

Kurt Jaeger schrieb/wrote (27.01.2006 21:57):

Die Grund- und Menschenrechte und die Datenschutzrechte haben nicht zuletzt das Ziel, die Menschen gegenüber dem Staat bzw. der Staatsgewalt zu schützen.
Ja, aber derzeit und in der ueberblickbaren Zukunft ist nicht der
Staat das Problem, sondern die Privaten. Die schicken doch die
Buettel wg. der Urheberrechte usw. los.
Ich sehe in diesem Zusammenhang vor allem den Staat als Problem an. Egal ob Privatwirtschaft (z. B. Film-/Musikindustrie) oder der Staat (in Form der Staatsanwaltschaft) als Ankläger auftreten: Der Staat definiert, was verboten ist und in welchen Situationen die Speicherung von IP-Adressen rechtmäßig ist und in welchen Situationen die Herausgabe von IP-Adressen rechtmäßig ist.


Daher muss man dem Staat die Moeglichkeit geben, in gewissen Rahmen
zu verfolgen (bei ernsten Problemen)
In gewissem Rahmen hat er diese Möglichkeit.


und gleichzeitig die
privaten TK-Anbieter *strikt* dazu zwingen, diese rigigen Regeln
einzuhalten.
Ich halte die privaten TK-Anbieter nicht für das vorrangige Problem.


Wenn man extreme Positionen vertritt, kann man alles verlieren,
das geht schief.
Ich halte meine Position nicht für extrem.

Gruß


Holger

--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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