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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (27.01.2006 22:08):

* Holger Voss wrote:

Andere Alternative für Provider: Sich an das Gesetz halten und
unmittelbar nach Ende der Internetverbindung die Zuordnung der
IP-Adresse zum Anschluss der KundIn bzw. zum Anmeldenamen der KundIn
löschen.
Unsinn. Wenn man sich in Deiner Auffassung ans Gesetz halten würde, darf man
die IP nicht mal speichern, wenn man keine Flatrate anbietet.
Stimmt.

Aber was hat das damit zu tun, dass meine Rechtsauffassung (und die des AG Darmstadt und die des LG Darmstadt) Unsinn wäre?


IPs haben mit Abrechnungen nichts zu tun.
Eben.


Holger

--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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Description: OpenPGP digital signature