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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Holger Voss wrote:
> Andere Alternative für Provider: Sich an das Gesetz halten und
> unmittelbar nach Ende der Internetverbindung die Zuordnung der
> IP-Adresse zum Anschluss der KundIn bzw. zum Anmeldenamen der KundIn
> löschen.

Unsinn. Wenn man sich in Deiner Auffassung ans Gesetz halten würde, darf man
die IP nicht mal speichern, wenn man keine Flatrate anbietet. IPs haben mit
Abrechnungen nichts zu tun.

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