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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Holger Voss:

> Mir geht es hier vor allem darum, den Zugriff (nicht nur, aber vor 
> allem) des Staates auf Telekommunikationsvorgänge zu begrenzen.

Das erreichst Du aber nicht durch Beschränkung der Erhebung!

Staatliche Stelle sind gerade diejenigen, die einen Einfluß auf die
Art und den Umfang der erhobenen Daten haben und dies ggf. durch
entsprechende Anordnungen einfordern können.

>> Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der
>> diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach
>> Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung.
>
> Nein. Menschenrechte lassen sich nicht verkaufen.

Man darf sich nicht selbst in Sklaverei verkaufen, man darf aber einen
Arbeitsvertrag unterzeichnen -- der wiederum für die Zeitdauer der
Gültigkeit üblicherweise die freie Berufswahl einschränkt. Diesen
Unterschied gibt es im Bereich der informationellen Selbstbestimmung
natürlich auch.

Natürlich gibt es auch TK-Unternehmen, die sittenwidrige Verträge
abschließen. Das muß aber nicht zwangsläufig der Fall sein, nur weil
das Unternehmen zur Vertragserfüllung bestimmte personenbezogene Daten
verarbeitet, in dem Umfang, den es für notwendig erachtet.

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