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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



On Thu, Feb 02, 2006 at 09:26:22AM +0100, Gert Doering wrote:

> On Thu, Feb 02, 2006 at 12:26:17AM +0100, Martin Uecker wrote:
> > Irgendwie sehe ich immer noch nicht, wie diese nicht
> > unerhebliche Mißachtung des Fernmeldegeheimnisses,
> 
> Telefonnummern fallen unters Fernmeldegeheimnis?

Vermutlich nicht. 

> IP-Adressen sind das Aequivalent einer *Telefonnummer*, mehr nicht.

Dieser Vergleich wird allerdings durch ständige Wiederholung nicht besser.

* Verträge, bei dem mein Handy bei jeder Anmeldung ans Netz eine neue
Telefonnummer zugeteilt bekommt sind mir bis jetzt nicht untergekommen.

* Da der Verbindungsaufbau im Telefonnetz eine Duplex-Verbindung erzeugt
(oder zumindest Halbduplex in einigen technisch weniger weit entwickelten
Ländern) muss mein Gegenüber nicht meine Telefonnummer wissen, denn seine
Antwort erfordert nicht, dass er mich zurückruft, die kann in der von mir
alleine Initiierten Verbindung erfolgen. 

Von daher sind IP-Adressen auf Grund der anderen zu Grunde liegenden Technik
eben doch irgendwie was ganz anderes.

Nils

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