[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Fri, Feb 03, 2006 at 04:47:19PM +0100, Holger Voss wrote:
> "Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und 
> ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem 
> Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis 
> erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser 
> Verbindungsversuche." (aus: § 206 StGB)
> 
> Wenn und weil sich meine Beteiligung an Telekommunikationsvorgängen 
> anhand der Vorratsspeicherung von IP-Adressen (sei es für zwei Tage oder 
> für zwei Jahre) nachvollziehen lässt, ist damit m. E. offensichtlich 
> (und leitet sich direkt aus der o. g. Definition ab), dass die 
> Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen das Fernmeldegeheimnis verletzt.

"offensichtlich" mag das fuer dich sein, aber die Zuordnung 
IP-Adresse <-> Kundenverhaeltnis ist *nicht*

 - Inhalt der Telekommunikation

oder

 - Beteiligung an einem Kommunikationsvorgang

oder

 - erfolgloser Verbindungsversuch

sondern einfach nur "das Erteilen eines zeitlich befristeten Kommunikations-
Identifiers".

Wenn jemand Deine Flows speichert, oder der *andere* Endpunkt die
Tatsache "von *da* ist eine Verbindung gekommen" speichert, *das*
sind unzweifelhaft "Inhalte der Kommunikation und ihre naeheren 
Umstaende".

Die Existenz des Identifiers besagt nicht mal, ob Du ueberhaupt Daten
verschickt hast.

gert
-- 
USENET is *not* the non-clickable part of WWW!
                                                           //www.muc.de/~gert/
Gert Doering - Munich, Germany                             gert@greenie.muc.de
fax: +49-89-35655025                        gert@net.informatik.tu-muenchen.de

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de