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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Gert Doering schrieb/wrote (03.02.2006 19:00):

On Fri, Feb 03, 2006 at 06:53:01PM +0100, Thomas Stadler wrote:

Doch. Durch diese Zuordnung soll der Beteiligte eines Kommunikationsvorgangs identifiziert werden. Ein zunaechst noch anonym hinter einer IP-Adresse stehender User soll mit Namen und Adresse vom ISP benannt werden.
Das heisst, Telefonbuecher sind auch gesetzwidrig?
Abgesehen davon, dass du in Telefonbüchern nicht gegen deinen Willen aufgelistet wirst (was m. E. tatsächlich illegal wäre):

Es geht hier nicht um Telefonie.

Unterschiede:
- In der Telefonie werden Telefonnummern nicht dynamisch vergeben.
- In der Telefonie überträgst du üblicherweise nicht ungewollt deine Nummer an dein Gegenüber. (Rufnummernunterdrückung.)
- Das Telefon wird als Kommunikationsmedium völlig anders genutzt als das Internet.
- ...

Vielleicht können wir einfach endlich mit dem unpassenden Telefonie-Vergleich aufhören?


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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