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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Thomas Hochstein schrieb/wrote (06.02.2006 19:04):

Der Unterschied ist allein der,
daß Telefonnummern (und statischze IP-Adressen) in der Regel
längerfristiger vergeben werden als dynamische IP-Adressen. Das macht
letztere aber noch nicht zu einem Verbindungsdatum.
Dynamische IP-Adressen werden in der Regel da verwendet, wo die KundIn nicht permanent mit dem Internet verbunden (!) ist, sondern wo diese Verbindung (!) mit dem Internet bei Bedarf aufgebaut wird.

Die Daten, die mit diesem Verbindungsaufbau zusammenhängen, sind selbstverständlich keine Bestandsdaten sondern Verkehrs- bzw. Verbindungsdaten i. S. d. § 96 TKG.


Für die im PrivatkundInnenbereich üblichen Internetverbindungen sind zwei Verbindungsarten erforderlich:

1. die Verbindung der KundIn mit einem Netzknoten des Providers ("Internet-Einwahl")

2. Verbindungen der KundIn mit anderen Rechnern im Internet


Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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