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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Hallo Andreas, hallo Liste,

Andreas Jellinghaus schrieb/wrote (07.02.2006 00:17):

Am Montag, 6. Februar 2006 23:46 schrieb Holger Voss:

Zu "Gegenbeispiel" 1: Wenn sich die IP-Adresse ändert, dann besteht
die Verbindung zum Internet entgegen deiner Aussage nicht
permanent, sondern sie wird zum Zeitpunkt des IP-Wechsels
unterbrochen.
relevant für datenschutz ist nur die verbindung ip addresse zu kunde.

Nein.

Relevant für Datenschutz ist jede personenbezogene bzw.
personenbeziehbare Information.


wenn jemand sich fünf minuten am tag einfählt, und jeden tag wieder die gleiche ip wegen hoher lease bekomt, und niemand anders in der zeit die ip hatte, so ist die einwahldauer total belanglos.
???

1. Ob die KundIn immer die gleiche IP bekommt, sollte vertraglich
geregelt sein.

2. Die Einwahldauer muss bei zeitunabhängigen Verträgen ohnehin
unverzüglich nach Verbindungsende gelöscht werden. § 96 TKG.


der datenschützer wünscht sich, das mit dem auflegen der einwahlverbindung auch die ip<->kunde verbindung gelöscht wird. die
experten können sagen, ob das so ist.
Die ExpertInnen können ihre Systeme so konfigurieren, dass das entweder
so ist, oder nicht.


bei dhcp ähnlichen systemen wäre dem erst nach ablauf der lease zeit
so.
???

Gruß


Holger

--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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