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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Am 7 Feb 2006, um 12:38 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

> * Thomas Stadler wrote:
> > Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
> >> * Thomas Stadler wrote:
> >>> Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
> >>> laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
> >>> Bestandsdaten aus.
> >>
> >> Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht
> >> kennzeichend sind
> >
> > Das verlangt das TKG nicht.
> 
> Das TKG definiert Verkehrsdaten. Alleinstehende Endpunktkennungen fallen
> nicht darunter.

Ich verstehe Dein Argument mit der alleinstehenden Endpunktkennung 
schlicht nicht. Deine Behauptung wird aber auch nicht durch den 
Wortlaut des § 96 TKG gestuetzt.

Man muesste dann schon einen Schritt zurueckgehen und das Routing von 
IP-Paketen generell nicht als Telekommunikation ansehen. Es gibt aber 
m.E. auch bei der Internetkommunikation immer zwei logische Endpunkte, 
eine Quell- und eine Ziel-IP. Das zeigt sich anhand der hiesigen 
Beispiele ja uach immer ganz klar. Der Nutzer rmit seiner dynamischen 
IP kommuniziert mit irgendeinem Server. Was ist denn da alleinstehend? 

Deine Ansicht widerspricht uebrigens der einhelligen juristischen 
Ansicht. IP-Adressen sind Nummern i.S.d. TKG, sowohl die Einwahl, als 
auch das Routing sind TK-Dienstleistungen.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.haftung-im-internet.de
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Rechtsanwaelte AFS
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