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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Am 7 Feb 2006, um 18:13 hat Gert Doering geschrieben:


> > Habe ich auch nie behauptet. 
> 
> Schoen :) (die Diskussion geht leider etwas konfus hin und her)

Das stimmt allerdings.

> 
> > Telekommunikation ist die 
> > Signaluebertragung zwischen zwei Punkten, in unserem Falle zwischen
> > zwei IPs.
> 
> Auch damit.
> 
> Ist damit die Zuordnung Nummer <-> "Inhaber" automatisch besonders
> geschuetzt (im Sinne des Fernmeldegeheimnis)?

Nicht zwangslaeufig, sonst wuerden wir uns ja hier nicht die Koepfe 
heiss reden. ,-)

Wenn die IP eine Nummer i.S.v. § 96 TKG - der eine Regelung zu den sog. 
Verkehrsdaten enthaelt - darstellt, dann laege es jedenfalls nahe, sie 
in den Schutzbereich von Art. 10 GG einzubeziehen.

Denn die sog. Verkehrs- oder auch Verbindungsdaten werden eigentlich 
stets als vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt angesehen. Deshalb 
behauptet Thomas Hochstein ja auch so vehement, dass IP-Adressen 
Bestandsdaten sind.

Diskussionen wie diese drehen sich aber ab einem gewissen Punkt im 
Kreis. Spannend finde ich die Frage trotzdem.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Rechtsanwaelte AFS
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