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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Marc Haber:

> On Sat, Jan 28, 2006 at 12:53:20PM +0100, Florian Weimer wrote:
>> Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der
>> diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach
>> Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung.
>
> Gerade bei T-Online stimme ich Dir da nicht unbedingt zu. Die meisten
> Leute, die bei T-Online landen, sind sich nicht bewusst, dass es noch
> andere Internetprovider gibt. Telefone gibt es nur bei der Telekom,
> DSL gibt es ebenfalls nur bei der Telekom, und wenn man T-DSL kauft,
> kann man einem T-Online-Zugang nur durch sofortiges Klettern auf den
> nächsten Baum ausweichen.

Ich vermute, daß diese Leute gar keine Notwendigkeit sehen, sich über
den Schutz ihrer Telekommunikationsdaten Gedanken zu machen, genauso
wenig über technische Aspekte des Internetzugangs. Mit anderen Worten:
Ihnen erwächst aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit (wie leider
allzuoft) kein Nachteil.

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